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   BVerwG, 29.02.2008 - 5 B 113.07   

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BVerwG, 29.02.2008 - 5 B 113.07 (https://dejure.org/2008,18008)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.2008 - 5 B 113.07 (https://dejure.org/2008,18008)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 5 B 113.07 (https://dejure.org/2008,18008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gute Deutschkenntnisse als Indiz für einen Willen zur Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge im verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahren; Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Frage nach einer gesetzeskonformen Auslegung ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2008 - 5 B 113.07
    Die Beschwerde meint zu Unrecht, das Berufungsgericht weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 2003 BVerwG 5 C 41.03 (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 104) ab.

    Zum einen ist bereits geklärt, dass "um ein Bekenntnis ?auf andere Weise' auszufüllen, ... die Indizien für den Willen der Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe nach Gewicht, Aussagekraft und Nachweisbarkeit der Nationalitätenerklärung entsprechen und in einer Weise über das unmittelbare familiäre Umfeld hinaus nach außen hin hervorgetreten sein (müssen), die der Nationalitätenerklärung nahe kommt", und dass dafür Umstände von Bedeutung sind, "die (den) Willen ..., der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören, nach außen hin, z.B. in der Lebensführung oder in gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Aktivitäten, unzweifelhaft ... zu Tage treten lassen" (Urteil vom 13. November 2003 a.a.O.) Zum anderen besteht entgegen der Beschwerde kein weiterer Klärungsbedarf.

    Wie es einerseits erforderlich ist, ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen zu können (§ 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG), reicht andererseits allein der Umstand, dass eine Person aufgrund familiärer Vermittlung ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann, noch nicht für die Annahme aus, die Person habe sich durch ein nach außen hin erkennbares Verhalten zum deutschen Volkstum bekannt (Urteil vom 13. November 2003 a.a.O. unter 2.2).

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 29.02.2008 - 5 B 113.07
    Denn eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt voraus, dass das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der in dieser Norm genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (stRspr, Beschluss vom 25. Januar 2005 BVerwG 9 B 38.04 Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 22 = NVwZ 2005, 447).

    4 Soweit sie weiter rügt (Beschwerdebegründung S. 3 Abs. 1 und 5, S. 4 Abs. 1), das Berufungsgericht habe die kulturellen und schulischen Aktivitäten der Klägerin als nicht ausreichende Indizien und ihre guten deutschen Sprachkenntnisse als nicht geeignetes Indiz außer Acht gelassen, obwohl es der durch Urteil vom 13. November 2003 belegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum "auf vergleichbare Weise" im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG anhand von Indizien nachzuweisen, macht sie lediglich geltend, die Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts seien "fehlerhaft angewendet" worden, bezeichnet aber keine Divergenz (Beschluss vom 25. Januar 2005 BVerwG 9 B 38.04 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2008 - 12 A 1858/06

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Spätaussiedler aus dem

    - 5 B 128.04 -, a.a.O., und vom 29. Februar 2008 - 5 B 113.07 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 12 A 3114/07
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2008 - 5 B 113.07, - mit Hinweis auf Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 104.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2011 - 12 A 1278/10

    Notwendigkeit des Vorliegens einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit eines

    - 5 B 128.04 -, und vom 29. Februar 2008 - 5 B 113.07 -, juris (deutsche Sprache); zum mangelnden Bekenntnischarakter der Konfessionszugehörigkeit, Teilnahme an kulturellen und religiösen Veranstaltungen sowie der Mitgliedschaft in der Gesellschaft "Wiedergeburt: BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 5 C 41.03 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 104 (zur Konfessionszugehörigkeit); Urteil vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60 (zur Mitgliedschaft in der "Wiedergeburt"); OVG NRW, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 2 A 3041/04 - (zur Konfessionszugehörigkeit und religiöser Betätigung); Beschluss vom 27. September 2005 - 2 A 4693/04 - (zur Konfessionszugehörigkeit, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Mitgliedschaft in der "Wiedergeburt"); Beschluss vom 13. Juni 2006 - 12 A 540/05 - (zur Mitgliedschaft in der "Wiedergeburt").
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